Wir unterstützen Unternehmen und Arztpraxen dabei, ihre IT- und KI-Systeme sicher, gesetzeskonform und praxistauglich zu betreiben. Ob KBV IT-Sicherheitsrichtlinie, NIS-2, EU AI Act oder Sicherheitskonzept – wir helfen nicht nur bei der Analyse, sondern übernehmen auch Verantwortung: mit klarer Beratung, umsetzbaren Lösungen und dauerhafter Begleitung.

🔧 Wir liefern keine fertigen Systeme, sondern strukturierte Beratungsleistungen mit Substanz. Wir nehmen Ihnen Arbeit ab, schaffen Überblick und bringen Sicherheit dort hin, wo sie wirklich gebraucht wird.

💼 Auf Wunsch übernehmen wir auch Rollen mit Verantwortung – z. B. als externer Informationssicherheits- oder KI-Beauftragter.

👉 Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen handeln muss?
Oder haben konkrete Fragen zu Umsetzung oder Anforderungen?

📬 Sprechen wir darüber – direkt und lösungsorientiert.
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KBV IT-Richtlinie

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV ist für alle Vertragsärzte verpflichtend – abgestuft nach Praxisgröße. Sie schreibt konkrete Maßnahmen zur IT-Sicherheit vor, etwa Firewalls, Benutzerrechte oder regelmäßige Schulungen.
Wer nicht handelt, riskiert Datenschutzverstöße, Regressforderungen und Reputationsverlust.

🔧 Wir helfen Ihnen dabei, diese Vorgaben effizient und praxisnah umzusetzen. Gemeinsam entwickeln wir ein individuelles IT-Sicherheitskonzept, führen geeignete Maßnahmen ein und begleiten deren Pflege im laufenden Betrieb.

👉 Jetzt weitere Informationen einholen:
die Seite der KBV zur Richtlinie

NIS-2

Die neue EU-Richtlinie NIS-2 verpflichtet viele Unternehmen – oft überraschend – zu umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen. Sie gilt u. a. für Organisationen aus Energie, Gesundheit, Maschinenbau, IT-Dienstleistungen oder Verwaltung.
Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie jetzt handeln – nicht erst beim nächsten Audit.

📋 Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Richtlinie fällt, entwickeln ein passendes Sicherheitskonzept und helfen bei der Umsetzung. Auch die dauerhafte Pflege übernehmen wir gerne – mit Erfahrung und Verantwortung.

🔗 Mehr zur NIS-2 auf der Website des BSI:
NIS-2. Was tun? (BSI)

EU AI Act

Der EU AI Act reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU – mit klaren Vorgaben für Risikoanalyse, Transparenz, Überwachung und Dokumentation. Betroffen sind besonders KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Industrie oder Verwaltung.
Wer KI einsetzt, sollte jetzt prüfen, welche Pflichten gelten – sonst wird’s teuer.

🎯 Wir helfen Ihnen, Ihre KI-Anwendungen zu analysieren, die regulatorischen Anforderungen zu verstehen und praxisnah umzusetzen. Auf Wunsch übernehmen wir auch dauerhaft die Rolle des externen KI-Beauftragten.

🧠 Informationen zum EU AI Act:
EU-Kommission zum AI Act

CyberRisikoCheck

Der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 bietet Unternehmen eine schnelle Ersteinschätzung ihrer IT-Risiken. Doch das allein reicht nicht.
Wirklicher Schutz entsteht erst, wenn konkrete Maßnahmen folgen.

🛠️ Wir begleiten Sie vom Check bis zur Umsetzung: Wir helfen Ihnen, Ergebnisse richtig zu interpretieren, priorisieren die wichtigsten Schritte und unterstützen Sie bei der Einführung praxistauglicher Schutzmaßnahmen – dauerhaft und mit Augenmaß.

📎 Infos zum CyberRisikoCheck:
CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076

Sicherheitskonzept

Ein IT-Sicherheitskonzept ist das Fundament jeder wirksamen Schutzstrategie – egal ob für internes Risikomanagement, Kundenanforderungen oder gesetzliche Vorgaben.
Ohne Konzept bleiben Sicherheitsmaßnahmen oft wirkungslos oder überdimensioniert.

📘 Wir entwickeln mit Ihnen ein Sicherheitskonzept, das zu Ihrer Organisation passt – nach Standards wie BSI IT-Grundschutz, ISO 27001 oder branchenspezifischen Vorgaben. Und wir lassen Sie nicht allein: Wir begleiten die Umsetzung und übernehmen auf Wunsch die Pflege.

📖 Orientierung zu Sicherheitskonzepten:
BSI-Standards zum Sicherheitskonzept

IS-Beauftragter

Viele Unternehmen und Behörden benötigen heute einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) – aufgrund gesetzlicher Anforderungen, Kundenverträgen oder interner Strategie.
Wer diese Rolle ernst nimmt, braucht Fachwissen, Erfahrung und Struktur.

💼 Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie als externe IS-Beauftragte. Wir analysieren Ihre Risiken, helfen beim Aufbau Ihres ISMS, organisieren Schulungen und behalten Sicherheitsereignisse im Blick. Als verlässliche Partner begleiten wir Sie dauerhaft.

📄 Was ein ISB leisten muss:
BSI zum ISB

KI-Beauftragter

Mit dem EU AI Act rückt der Bedarf nach einer verantwortlichen Stelle für Künstliche Intelligenz in den Vordergrund – analog zum Datenschutz- oder IS-Beauftragten.
Spätestens bei hochriskanten KI-Systemen ist eine fachkundige Aufsicht unverzichtbar.

🧩 Wir übernehmen diese Rolle als externe KI-Beauftragte: Wir dokumentieren Ihre KI-Anwendungen, überwachen Risiken, gestalten interne Prozesse und sorgen für Nachvollziehbarkeit – im Einklang mit rechtlichen und ethischen Anforderungen.

🔎 Governance & Pflichten bei KI:
Kriterienkatalog des BSI