Ihre IT-Beratung für die Sicherheit von KI- und IT-Systemen
Wir beraten Sie zum sicheren Betrieb von KI- und IT-Systemen ausgerichtet an bestehenden Vorschriften oder auch ganz pragmatisch, um den größten Nutzen für Sie zu erzeugen.

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen handeln muss?
Oder haben konkrete Fragen zu Umsetzung oder Anforderungen?
Sprechen wir darüber – direkt und lösungsorientiert.
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Leistungen
Was wir für Sie tun können.

NIS-2
Die neue EU-Richtlinie NIS-2 verpflichtet viele Unternehmen – oft überraschend – zu umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen. Sie gilt u. a. für Organisationen aus Energie, Gesundheit, Maschinenbau, IT-Dienstleistungen oder Verwaltung.
Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie jetzt handeln – nicht erst beim nächsten Audit.
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Richtlinie fällt, entwickeln ein passendes Sicherheitskonzept und helfen bei der Umsetzung. Auch die dauerhafte Pflege übernehmen wir gerne – mit Erfahrung und Verantwortung.
Mehr zur NIS-2 auf der Website des BSI:
NIS-2. Was tun? (BSI)

EU AI Act
Der EU AI Act reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU – mit klaren Vorgaben für Risikoanalyse, Transparenz, Überwachung und Dokumentation. Betroffen sind besonders KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Industrie oder Verwaltung.
Wer KI einsetzt, sollte jetzt prüfen, welche Pflichten gelten – sonst wird’s teuer.
🎯 Wir helfen Ihnen, Ihre KI-Anwendungen zu analysieren, die regulatorischen Anforderungen zu verstehen und praxisnah umzusetzen. Auf Wunsch übernehmen wir auch dauerhaft die Rolle des externen KI-Beauftragten.
🧠 Informationen zum EU AI Act:
EU-Kommission zum AI Act

CyberRisikoCheck
Der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 bietet Unternehmen eine schnelle Ersteinschätzung ihrer IT-Risiken. Doch das allein reicht nicht.
Wirklicher Schutz entsteht erst, wenn konkrete Maßnahmen folgen.
🛠️ Wir begleiten Sie vom Check bis zur Umsetzung: Wir helfen Ihnen, Ergebnisse richtig zu interpretieren, priorisieren die wichtigsten Schritte und unterstützen Sie bei der Einführung praxistauglicher Schutzmaßnahmen – dauerhaft und mit Augenmaß.
📎 Infos zum CyberRisikoCheck:
CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076

Sicherheitskonzept
Ein IT-Sicherheitskonzept ist das Fundament jeder wirksamen Schutzstrategie – egal ob für internes Risikomanagement, Kundenanforderungen oder gesetzliche Vorgaben.
Ohne Konzept bleiben Sicherheitsmaßnahmen oft wirkungslos oder überdimensioniert.
Wir entwickeln mit Ihnen ein Sicherheitskonzept, das zu Ihrer Organisation passt – nach Standards wie BSI IT-Grundschutz, ISO 27001 oder branchenspezifischen Vorgaben. Und wir lassen Sie nicht allein: Wir begleiten die Umsetzung und übernehmen auf Wunsch die Pflege.
Orientierung zu Sicherheitskonzepten:
BSI-Standards zum Sicherheitskonzept

IS-Beauftragter
Viele Unternehmen und Behörden benötigen heute einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) – aufgrund gesetzlicher Anforderungen, Kundenverträgen oder interner Strategie.
Wer diese Rolle ernst nimmt, braucht Fachwissen, Erfahrung und Struktur.
Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie als externe IS-Beauftragte. Wir analysieren Ihre Risiken, helfen beim Aufbau Ihres ISMS, organisieren Schulungen und behalten Sicherheitsereignisse im Blick. Als verlässliche Partner begleiten wir Sie dauerhaft.
Was ein ISB leisten muss:
BSI zum ISB

KI-Beauftragter
Mit dem EU AI Act rückt der Bedarf nach einer verantwortlichen Stelle für Künstliche Intelligenz in den Vordergrund – analog zum Datenschutz- oder IS-Beauftragten.
Spätestens bei hochriskanten KI-Systemen ist eine fachkundige Aufsicht unverzichtbar.
Wir übernehmen diese Rolle als externe KI-Beauftragte: Wir dokumentieren Ihre KI-Anwendungen, überwachen Risiken, gestalten interne Prozesse und sorgen für Nachvollziehbarkeit – im Einklang mit rechtlichen und ethischen Anforderungen.
Governance & Pflichten bei KI:
Kriterienkatalog des BSI
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